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Kostenübernahme

 

Gesetzliche Krankenkassen

 

Die GKV übernehmen die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde sowie die probatorischen Sitzungen. Denken Sie bitte daran, Ihre Gesundheitskarte zu unserem ersten Termin mitzubringen. Sofern sich herausstellt, dass für Sie eine ambulante verhaltenstherapeutische Psychotherapie angezeigt ist und wir beide uns eine Zusammenarbeit vorstellen können, stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Versicherung auf Kostenübernahme der eigentlichen Therapie. Nach Bewilligung dieses Antrags – was üblicherweise der Fall ist – trägt Ihre Versicherung die Behandlungskosten der beantragten Sitzungszahl. 

 

Beihilfestellen und private Kassen

 

Da ich als approbierte Verhaltenstherapeutin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg registriert bin, werden die Behandlungskosten in der Regel von den Beihilfen und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte informieren Sie sich aber unbedingt vorab über Ihren vertraglich vereinbarten Leistungsumfang (zum Beispiel bewilligtes Kontingent pro Jahr), da sich die Leistungspflicht von Versicherung zu Versicherung erheblich unterscheiden kann. Selbstverständlich steht Ihnen auch die eigenständige Kostenübernahme als Selbstzahler:in frei. Das Behandlungshonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).