dive_detail_1.jpg

Therapieablauf

 

Psychotherapeutische Sprechstunde

 

Seit dem 1. April 2018 muss für gesetzlich Versicherte vor der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie eine sogenannte „psychotherapeutische Sprechstunde“ erfolgen. Diese dauert in der Regel 50 Minuten und soll einer frühzeitigen diagnostischen Abklärung dienen, um Ihnen einen schnelleren, niedrigschwelligen Zugang zu einer Therapie zu ermöglichen. Sie können diese Sprechstunde bei mir, aber auch in einer anderen Praxis nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Termine hierfür nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben werden, um sicherzustellen, dass wir ausreichend Zeit für unser Gespräch haben. Ihnen stehen insgesamt 3 x 50 Minuten einer solchen Sprechstunde pro Jahr zu (dies gilt übrigens seit 2024 auch für die PKV/ Beihilfe, hier ist die Sprechstunde jedoch optional).

 

Der Beginn unserer Zusammenarbeit

 

Zu Beginn stehen uns dann bis zu 4 (über die Beihilfestellen 5) Probesitzungen zur Verfügung. Im Rahmen dieser Sitzungen findet eine sorgsame Diagnostik statt. Neben Mikro- und Makroanalyse des Problembereiches kommen beispielsweise auch Fragebögen zum Einsatz und ich werde Ihnen Fragen zu Ihrem Anliegen und bisherigen Lösungsversuchen stellen.

Da sich die sogenannte therapeutische Beziehung in der Psychotherapieforschung als ausgesprochen bedeutsamer Wirkfaktor für das Erreichen von Therapiezielen herausgestellt hat, ist „die Chemie“ zwischen Ihnen und mir sehr wichtig. Ich lade Sie daher ein, diesen Aspekt gut für sich zu prüfen. Gegebenenfalls helfe ich Ihnen auch gerne dabei, eine passendere Therapeut:in (beispielsweise mit einer anderen fachlichen Ausrichtung) zu finden.

Als Therapeutin ist es mir besonders wichtig, den Blick auf Ausnahmen (Wann war das Problem einmal etwas weniger oder gar nicht präsent?) und Ressourcen (Welche Bewältigungsmöglichkeiten stehen Ihnen schon zur Verfügung?) zu richten, seien diese auch vermeintlich „verschütt gegangen“. So früh als möglich möchte ich Sie daher unterstützen, den Blick auf mögliche Lösungen und Zielvisionen zu lenken. Von einer Problemdefinition allein lässt sich nämlich noch kein Ziel ableiten, welches im weiteren Prozess verfolgt werden kann.

Spätestens nach den Probesitzungen entscheiden wir dann gemeinsam, ob Sie die Zusammenarbeit mit mir fortsetzen möchten, sofern eine Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist. 

 

Antragsverfahren und zeitlicher Rahmen

 

Je nach Krankenversicherung werden nun bestimmte Formulare, bzw. ein von mir zu schreibender Bericht an eine Gutachter:in erforderlich. Sollten wir uns für das Stellen des Antrages entschieden haben, stehen verschiedene Stundenkontingente zur Verfügung. Bei der Beihilfe Baden-Württemberg beträgt beispielsweise eine Kurzzeittherapie aktuell 24, eine Langzeittherapie 60 Sitzungen, die Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen sind ganz ähnlich. Der Umfang der Behandlung richtet sich aber ganz nach dem Motto: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Termine finden zu Beginn der Therapie für gewöhnlich einmal wöchentlich statt und dauern in der Regel 50 Minuten. Schließlich werden die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen gegen Ende der Behandlung schrittweise erweitert, sodass die therapeutische Unterstützung sich langsam „ausschleichen“ kann. 6 Monate nach Behandlungsabschluss könne wir gerne einen „Follow-up Termin“ vereinbaren um zu überprüfen, ob Ihre Erfolge stabil geblieben sind.

 

Unsere Rollen und Aufgaben

 

Im therapeutischen Prozess werden Sie dabei stets die Expert:in für sich selbst und Ihr Anliegen bleiben, ich unterstütze Sie mit meinem fachlichen und methodischen Wissen als Verhaltenstherapeutin. Das therapeutische Vorgehen ist dabei transparent, jeder Schritt erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Vielleicht wissen Sie bereits, dass neben unseren Gesprächen auch die Zeit zwischen den Terminen zum Üben genutzt werden kann und sollte. Gemeinsam werden wir für Ihr Anliegen geeignete Übungen, man könnte auch sagen „Hausaufgaben“, vereinbaren, die Sie eigenständig umsetzen und wir dann beim nächsten Termin nachbesprechen können. So findet neu Gelerntes und/ oder Wiederentdecktes den Weg in Ihren Alltag.



Mit Ihnen gemeinsam im Therapieprozess lösungs- und zielorientiert kreative neue Lösungsansätze zu (er-) finden und neue Handlungsspielräume zu erarbeiten, sehe ich als meine Aufgabe als Ihre Wegbegleiterin an.